Vertreterwahl

Bekanntgabe der Auslegung der Wahlliste (§4 der Wahlordnung)

Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung

Die von dem Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab heute für die Dauer von vier Wochen in den Geschäftsräumen der Bank, ihrer Niederlassungen und Zweigstellen während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder aus. Diese Wahlliste enthält die Namen der Kandidaten für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung. 

Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß §4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung, also spätestens bis zum 17. April 2025, bei uns eingereicht werden. Diese Listen müssen 86 Vertreter und 8 wählbare Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet werden (§3 Abs. 1 der Wahlordnung)

 

Raiffeisen - meine Bank eG

Hilpoltstein, 03. April 2025, Udo Wehrmann (Vorsitzender des Wahlausschusses)